• Schueler

 

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Das Landesamt für Schule und Bildungs (LaSuB) teilt mit, dass Schüler, die leistungsberechtigt

im Sinne des SGB II sind, das heißt, die umgangssprachlich ausgedrückt "Hartz 4" beziehen, die Anschaffungskosten für Drucker nebst Zubehör sowie digitale Endgeräte, v.a. Laptops oder Tablets,

die für den pandemiebedingten Distanzunterricht benötigt werden, als sog. Mehrbedarf bis zu einer Höhe von insgesamt 350,00 Euro vom Staat zurückerstattet bekommen können.

Um diese Leistung zu beantragen, müssten Sie, wenn nötig, eine pdfMusterbescheinigung von der Schule ausfüllen lassen und diese beim zuständigen Jobcenter geltend machen.

Weitere offizielle Informationen finden sie HIER.